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Allgemeine Geschäftsbedingungen




1.    Allgemein

Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Geltung unserer schriftlichen Bestätigung.

2.    Preise


Alle Preise gelten netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und ab Werk ausschließlich Verpackungs-, Transportkosten und Zoll. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen werden nach der Honorar-anteilen „Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung“ für Gebäude der Honorarzone II gemäß §§ 15,16 HOAI berechnet, sofern das Auftragsverhältnis nach Planung und Entwurfsfertigung vorzeitig endet.

Wird der Ausführungstermin auf Veranlassung verschoben, so sind wir zu einer entsprechenden Er-höhung des Preises berechtigt, sofern nach Vertragsabschluss Erhöhungen der Werkstoff-, Zuliefererpreise, Löhne, Gehälter, Frachten oder öffentlichen Abgaben eintreten. Das gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der vereinbarten Ausführung. Dienstleistungen und Besorgungen, die zusätzlich für den Besteller auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgeführt werden (Full-Service), werden gesondert mit den für solche Leis-tungen üblichen Preisen berechnet.

Mehraufwendungen, die durch unrichtige Maßangaben der Ausstellungsveranstalter, Transportverzögerungen, ungenügende Bodenbeschaffenheit, nicht termin- und fachgerechte Vorleistungen Dritter sowie vom Besteller nicht rechtzeitig angelieferte Materialien bedingt sind, werden dem Besteller berechnet.

3.    Lieferung, Abnahme, Rücklieferung


Alle uns erteilten Aufträge werden möglichst umgehend erledigt, dabei sind auch Teillieferungen zulässig. Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, wenn nicht ein fester Liefertermin vereinbart ist. Der Besteller hat im Falle einer Verzögerung der Auslieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Abnahme der Messestände erfolgt nach Vereinbarung vor Beginn der jeweiligen Messe durch den Besteller. Nennt dieser keinen zumutbaren Abnahmetermin, so gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Messestand in Benutzung genommen wird. Vom Besteller angelieferte Teile lassen wir am Verwen-dungsort zurück oder versenden sie unfrei auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

4.    Zahlung

Rechnungen über Lieferungen sind 14 Tage nach Eingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes ist mit Vertragsabschluss fällig und unverzüglich nach Eingang der Abschlagsrechnung vom Besteller zu zahlen. Dienstleistungsrechnungen sowie Mietrechnungen sind stets mit Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlungen fällig, Anzahlungen werden nicht verzinst.

5.    Gewährleistung


Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistung und Mängelrügen sind bei Abnahme geltend zu machen. Trotz sorgfältiger Prüfung dabei nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Feststellung – spätestens bis zum Ausstellungsende – anzuzeigen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet, wird uns die Feststellung der Mängel erschwert oder nimmt der Besteller selbst Änderungen vor, so erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Schadensersatzansprüche sind auf EUR 1.500,-- begrenzt, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, Schadensersatzansprüche aus der Vermittlung und Besorgung von Lieferungen oder Dienstleistungen von Fremdbetrieben (z. B. Full-Service) sind ausgeschlossen.

Der Besteller haftet für alle ihm leih- oder mietweise überlassenen Gegenstände bis zu einer Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. bei Verlust bis zur Höhe des Neubeschaffungswertes.

6.    Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben Lieferungen unser Eigentum.

Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort zurückzunehmen.

7.    Urheberrechte

Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben mit allen Rechten unser Eigentum, sofern unsere vertraglich vereinbarte Leistung nicht lediglich in der Entwurfsfertigung besteht. Änderungen dürfen nur von uns vorgenommen werden, es sei denn die Urheberrechte wurden dem Besteller übertragen. In jedem Falle bedarf die Übertragung von Eigentums- und Urheberrechten der Schriftform. Wir sind stets berechtigt, unsere Unterlagen zu signieren und damit zu werben.

8.    Verzug des Bestellers

Bei Zahlungsverzug des Bestellers ruht unsere Pflicht zur Leistung oder Mängelbehebung. Wir berechnen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §§ 247, 288 BGB.

Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so werden unsere Forderungen sofort fällig.

9.    Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist der Sitz unseres Unternehmens. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, vereinbaren wir als ausschließlichen Gerichtsstand Darmstadt. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.



© 2009 PP-Messebau GmbH


Allgemeine Gechäftsbedingungen der Firma PP-Messebau GmbH als PDF-File

 
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